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Ihr Guide für Jobcenter- & Bürgergeld-Umzüge

Alles Wissenswerte zu Umzügen mit Jobcenter & Bürgergeld: Von der Planung bis zur Umsetzung – wir sind Ihr verlässlicher Partner.

Ihr Umzug mit SAX Umzüge

  • Wir haben schon zahlreiche Umzüge in Zusammenarbeit mit Behörden durchgeführt und beraten Sie gern, welche Leistungen Sie beim Amt beantragen können.
  • Ebenso helfen wir Ihnen dabei, die Kostenübernahme zu realisieren und die Kostenvoranschläge einzuholen.
  • Unserer Erfahrung nach werden in 70 bis 80 % der Fälle die Kosten für die Umzugsfirma komplett vom Amt getragen. Somit stehen Ihre Chancen, Ihren Umzug vom Amt finanzieren zu lassen, gar nicht so schlecht.

Umzug als Bürgergeld-Empfänger

  • Für den Fall, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, den Umzug selbst durchzuführen, übernimmt das Amt die Kosten für eine Umzugsfirma.
  • Unsere Zusammenarbeit mit Partnerfirmen ermöglicht es, Ihnen zwei bis drei Angebote zukommen zu lassen.
  • Eine Umzugsfirma hilft Ihnen auch bei der Entrümpelung und Renovierung der alten Wohnung oder bei einer Haushaltsauflösung, sodass die professionelle Wohnungsübergabe ohne Mängel gelingt.

Kostenübernahme durch das Jobcenter

In diesem Beitrag möchten wir uns genauer ansehen, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur möglich ist und welche Schritte hierfür geleistet werden müssen. Bei den folgenden Gründen gibt es eine große Chance, dass das Amt die Kosten übernimmt.

Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle

Falls eine klare Zusage vom Arbeitgeber für einen Job vorliegt, bezahlt das Amt die Kosten. Es reicht jedoch nicht, dass man den Job nur in Aussicht hat. Als Nachweis kann man dem Amt beispielsweise einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen.

Familienzuwachs

Bekommt man ein Kind, so ist es manchmal notwendig, in eine größere Wohnung zu ziehen. Jedoch zahlt das Amt nur bei tatsächlichem Familienzuwachs. Eine Familienzusammenführung wird vom Amt jedoch nicht vergütet.

Heirat und Scheidung

Nun, wenn man heiratet oder sich scheiden lässt, kann ein Umzug zwingend notwendig sein. Schließlich erwartet man von den meisten Ehepaaren, dass sie zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Überdies ist es bei einer Scheidung notwendig und nachvollziehbar, dass man getrennte Wege geht und getrennt wohnen möchte. In beiden Fällen zahlen die Behörden den Umzug.

Kündigung durch Vermieter

Mal angenommen, Sie wohnen in einer schönen Wohnung, alles läuft in Ihrem Leben nach Plan. Auf einmal meldet sich der Vermieter bei Ihnen und kündigt wegen Eigenbedarf ihre Wohnung. In diesem Fall müssen Sie ihre geliebte Wohnung verlassen und umziehen. Die Kosten werden hier von den Behörden meist problemlos übernommen.

Krankheit

Im letzten Skiurlaub hatten Sie einen schweren Unfall und können sich seitdem nicht mehr so gut bewegen. Es ist für Sie nicht mehr zumutbar im 10. Stock ohne Fahrstuhl zu wohnen, da Sie dies körperlich nicht mehr leisten können. Ist ein Umzug aus krankheitsbedingten Gründen wie auch in diesem Beispiel hier notwendig, wird das Amt Ihnen beim Umzug finanziell unter die Arme greifen.

Unzumutbares Wohnen

In Ihrem Haus wurde das Dach nicht repariert und es regnet ständig rein. Infolgedessen hat sich in fast jedem Raum Schimmel an den Wänden gebildet. Selbst, wenn jetzt alles repariert wird, so muss die Wohnung saniert werden und anschließend 3 bis 6 Monate austrocknen. In solchen Fällen ist es nicht mehr zumutbar, dass Sie weiterhin in dieser Wohnung wohnen, und das Amt wird die Kosten für den Umzug tragen. Doch Vorsicht, gibt es in der Wohnung nur leichte Mietmängel, so ist ein Umzug nicht zwingend notwendig und das Amt wird die Kosten für den Umzug nicht bezahlen.

Mieterhöhung oder Mietersparnis

Aufgrund der Energiekrise und Wohnungsknappheit kommt es in einigen Regionen zu starken Mieterhöhungen. Liegt die neue Miete über dem kalkulierten Durchschnitt oder können Sie durch den neuen Umzug Mietkosten einsparen, so wird das Arbeitsamt die Kosten für den Umzug übernehmen.

Welche Umzugskosten werden vom Arbeitsamt finanziert?

Führen Sie den Umzug selbst durch und möchten die Kostenübernahme für den Umzugswagen oder die Umzugskartons etc. beantragen, ist es in der Regel kein Problem. Falls Sie Hilfe von Umzugshelfern benötigen, da ihre Möbel sehr schwer sind, dann zahlt das Amt in der Regel eine Pauschale.

Kosten für Makler und Wohnungsanzeigen

In sehr seltenen Fällen, beispielsweise wenn Sie vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt werden und sehr schnell eine neue Wohnung finden müssen, wird der Makler oder die Kosten für die Anzeigen der Wohnungssuche vom Amt übernommen.

Melden Sie Ihren Umzug mindestens eine Woche vorher beim Amt an

Um von den entsprechenden Behörden die Umzugskosten erstattet zu bekommen, sollten Sie den Umzug schriftlich oder telefonisch beim Amt melden. Eine Sendungsverfolgung einzurichten, reicht in diesem Fall nicht aus und kann zur Kürzung Ihrer Leistungsbezüge führen.


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