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VERSICHERUNG & HAFTUNG

Versicherung
beim Umzug.
Klar geregelt.

Ihre Möbel haben einen Wert.
Ihr Schutz verdient klare Antworten.

Was umfasst die gesetzliche Haftung? Wann kommt Zusatzschutz infrage? Wir besprechen Ihren Hausrat und die passende Absicherung vor dem Umzug.

SAX-Umzugskarton, geschützter Bilderrahmen und rotes Schutzschild
Sorgfältig verpacken Schutz abstimmen

VERSTEHEN, WAS GILT

Eine klare Grundlage.
Für Ihre Entscheidung.

Gesetzliche Haftung, zusätzliche Transportversicherung und Verpackung: Wählen Sie den Bereich, den Sie genauer ansehen möchten.

GESETZLICHE HAFTUNG

Die Grundlage Ihres Umzugs.

Beim Umzugsvertrag richtet sich die Haftung für Verlust oder Beschädigung nach dem Handelsgesetzbuch. Die gesetzliche Haftung und eine zusätzliche Transportversicherung sind unterschiedliche Absicherungen.

  • Maßgeblich ist der für den Auftrag benötigte Laderaum.
  • Schaden, Wert und gesetzliche Haftungsvoraussetzungen werden geprüft.
  • Sonderregelungen und wirksame abweichende Vereinbarungen können gelten.
Schutz für meinen Umzug besprechen

VOR DEM UMZUG KLÄREN

Besondere Dinge.
Besondere Sorgfalt.

Die richtigen Angaben helfen uns, Verpackung, Transport und mögliche Zusatzabsicherung passend zu Ihrem Auftrag abzustimmen.

Glas, Bilder & Porzellan

Was ist besonders empfindlich? Wir stimmen Polsterung, Kantenschutz und die passende Verpackung vorab ab.

Hochwertige Einzelstücke

Kunst, Antiquitäten und besondere Möbel vorher benennen. Fotos, Kaufbelege oder Wertnachweise helfen bei der Abstimmung.

Ausland & Zwischenlagerung

Welche Transportabschnitte und Lagerzeiten gehören zum Auftrag? Den Schutz für die gesamte vereinbarte Strecke klären.

Schutz beginnt beim Verpacken.PatPat-Luftpolsterfolie, ergänzender Kantenschutz und sichere Verladung werden passend zum Umzugsgut abgestimmt.

Zum Verpackungsservice

WENN DOCH ETWAS PASSIERT

Ein Schaden?
So gehen Sie vor.

Schnelle, konkrete Angaben erleichtern die Prüfung. Melden Sie den Schaden direkt an SAX und halten Sie die betroffenen Gegenstände fest.

  1. 01

    Festhalten

    Prüfen Sie Ihr Umzugsgut bei der Übergabe. Einen sichtbaren Schaden möglichst direkt gemeinsam dokumentieren.

  2. 02

    Fotografieren

    Übersicht, Detail und Verpackung fotografieren. Betroffenen Gegenstand und auffällige Stellen eindeutig zeigen.

  3. 03

    Schriftlich melden

    Name, Auftragsnummer, Umzugsdatum und Schadenbeschreibung an SAX senden. Die geltenden Meldefristen beachten.

  4. 04

    Prüfung ermöglichen

    Belege, beschädigten Gegenstand und Verpackung aufbewahren. Reparatur oder Entsorgung vorher mit uns abstimmen.

Schaden mit Unterlagen melden.

Auftragsnummer, Umzugsdatum, Gegenstand und Fotos bereithalten.

Schaden per E-Mail melden

Fristen bei Verlust
oder Beschädigung

Für Umzugsverträge nach deutschem HGB

ÄUSSERLICH ERKENNBAR

Spätestens am
Tag danach

Anzeige spätestens am Tag nach der Ablieferung. Am besten bereits bei der Übergabe festhalten.

ÄUSSERLICH NICHT ERKENNBAR

Innerhalb von
14 Tagen

Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung. Nachträgliche Meldungen in Textform, etwa per E-Mail.

Versäumte Fristen können Ansprüche gefährden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die erteilte Belehrung. Bei vereinbarter Zusatzversicherung können weitere Obliegenheiten gelten.

VORHER BESPRECHEN. KLAR VEREINBAREN.

Was zieht mit?
Wir klären die Details.

Nennen Sie uns die Strecke, Ihren Hausrat und besondere Gegenstände. Wir stimmen den Leistungsumfang und offene Fragen zum Schutz mit Ihnen ab.

Direkt mit SAX sprechen05206 9600035service@sax-umzuege.de

Gerne auch per WhatsApp:
0176 84 88 53 47 ↗

UMZUGSVERSICHERUNG VERSTÄNDLICH ERKLÄRT

Gut informiert.
Bevor es losgeht.

Was gesetzliche Haftung bedeutet, welche Fragen Sie vorab klären sollten und worauf es bei einer Schadenmeldung ankommt.

01

Umzugsversicherung und Haftung: Was ist der Unterschied?

Bei einem Umzug werden zwei Dinge häufig unter demselben Begriff zusammengefasst: die gesetzliche Haftung des Umzugsunternehmens und eine zusätzliche Versicherung für das Umzugsgut. Die Haftung regelt, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen einen Schaden ersetzen muss. Eine Transportversicherung richtet sich dagegen nach einem eigenen Versicherungsvertrag mit festgelegten Leistungen, Grenzen und Bedingungen.

Nach dem Handelsgesetzbuch haftet der Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung zwischen der Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt unter anderem von der Ursache, dem Umfang des Schadens und möglichen Haftungsbefreiungen ab. Der Versicherungsschutz des Unternehmens bedeutet deshalb nicht, dass jeder Gegenstand gegen jedes Ereignis abgesichert ist.

Klären Sie den gewünschten Schutz bereits bei der Umzugsanfrage. Nennen Sie besondere Gegenstände und die vorgesehenen Arbeiten. So lassen sich Transport, Verpackung und Fragen zur Absicherung vor der Beauftragung zusammen besprechen. Bei internationalen Umzügen ist zusätzlich zu prüfen, welche Regelungen für den konkreten Vertrag und Transportweg gelten.

02

620 Euro je Kubikmeter: Was die Haftungsgrenze bedeutet

Für Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut begrenzt § 451e HGB die Haftung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für die Erfüllung des Umzugsvertrags benötigt wird. Maßgeblich ist damit der erforderliche Laderaum für Ihren Auftrag. Die gesamte Kapazität eines eingesetzten Fahrzeugs oder die Wohnfläche Ihrer Wohnung sind dafür keine gleichwertigen Angaben.

Bei 20 Kubikmetern benötigtem Laderaum ergibt sich rechnerisch eine Haftungsobergrenze von 12.400 Euro. Dieser Betrag ist weder eine automatische Auszahlung noch eine zugesagte Versicherungssumme für jeden Schadensfall. Zunächst müssen ein ersatzfähiger Schaden und die Voraussetzungen der Haftung vorliegen; gesetzliche Ausnahmen von Haftungsbegrenzungen bleiben bestehen.

Auch der Wert eines Gegenstands ist zu berücksichtigen. Der gesetzliche Wertersatz orientiert sich grundsätzlich am Marktwert bei der Übernahme zur Beförderung. Bei gebrauchten Möbeln spielen daher Alter und Zustand eine Rolle. Ein beschädigter älterer Schrank wird nicht automatisch durch einen neuen Schrank zum heutigen Ladenpreis ersetzt. Bei einer Beschädigung ist die Wertminderung maßgeblich.

03

Zusätzliche Transportversicherung für Ihren Umzug

Eine zusätzliche Umzugstransportversicherung kann über die gesetzliche Haftung hinausgehen. Welche Risiken erfasst werden, welche Versicherungssumme gilt und ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen. Auch eine Entschädigung zum Neuwert muss ausdrücklich vorgesehen sein; sie gehört nicht automatisch zu jeder Transportversicherung.

Sprechen Sie Ihren Absicherungsbedarf vor dem Umzug an. Hilfreich sind eine aktuelle Aufstellung des Hausrats, Angaben zu hochwertigen Einzelstücken und vorhandene Kaufbelege oder Bewertungen. Für Kunst, Antiquitäten und andere besondere Gegenstände können gesonderte Wertangaben oder Vereinbarungen notwendig sein. Eine vollständige Aufstellung unterstützt die Prüfung des passenden Versicherungsumfangs.

Lassen Sie vor Transportbeginn klären, wann der Schutz beginnt und endet und ob vereinbarte Packarbeiten, Möbelmontage oder eine Zwischenlagerung dazugehören. Bei einer längerfristigen Einlagerung oder einem Auslandsumzug sollten Ort, Dauer und Transportweg ausdrücklich berücksichtigt werden. Ein Gespräch oder eine Anfrage allein begründet noch keinen zusätzlichen Versicherungsschutz. Entscheidend ist die bestätigte Vereinbarung.

04

Möbel schützen und besondere Gegenstände vorher benennen

Gute Vorbereitung beginnt mit den Gegenständen selbst. Teilen Sie uns empfindliche Oberflächen, Glasfronten, große Spiegel oder besonders schwere Möbel frühzeitig mit. Stimmen Sie außerdem ab, wer welche Kartons packt und welche Möbel für den Transport vorbereitet werden. Legen Sie mit SAX fest, welcher Möbelschutz benötigt wird und welche Vorbereitungen zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.

Selbst gepackte Kartons bedeuten nicht pauschal, dass jede Haftung entfällt. Das Gesetz nennt jedoch besondere Risiken, etwa eine unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber oder die Beförderung nicht vom Umzugsunternehmen gepackter Behälter. Ob ein Haftungsausschluss greift, hängt vom Schaden und seiner Ursache ab. Auch die erforderliche Sorgfalt des Unternehmens und besondere Weisungen bleiben relevant.

Für Geld, Schmuck, Wertpapiere und bestimmte weitere Gegenstände bestehen besondere Haftungsregeln. Besprechen Sie solche Stücke gesondert und organisieren Sie ihren Transport bewusst. Halten Sie Zustand und Besonderheiten wertvoller Möbel vor dem Umzug mit Fotos und Unterlagen fest. Das erleichtert sowohl die Vorbereitung als auch die spätere Zuordnung, falls eine Beschädigung festgestellt wird.

05

Schaden beim Umzug: dokumentieren und rechtzeitig melden

Prüfen Sie die gelieferten Möbel und Kartons möglichst bei der Übergabe. Halten Sie Auffälligkeiten konkret fest: welcher Gegenstand betroffen ist, wo die Beschädigung liegt und wann sie bemerkt wurde. Übersichts- und Detailfotos sowie die Auftragsnummer helfen bei der Zuordnung. Bewahren Sie betroffene Verpackungen und vorhandene Kaufbelege auf, soweit dies möglich ist.

Für Umzugsverträge nach dem HGB gilt: Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung gemeldet werden. Nach der Ablieferung ist die Anzeige in Textform erforderlich, beispielsweise per E-Mail. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei einer Lieferfristüberschreitung beträgt die Anzeigefrist 21 Tage nach der Ablieferung.

Melden Sie den Sachverhalt daher zeitnah an service@sax-umzuege.de und beschreiben Sie den Schaden nachvollziehbar. Warten Sie mit der ersten Anzeige nicht darauf, dass sämtliche Belege vorliegen. Eine verspätete Anzeige kann Ansprüche ausschließen; für Verbraucher sind dabei auch die gesetzlichen Informationspflichten des Unternehmens relevant. Bei einer zusätzlich abgeschlossenen Transportversicherung sind außerdem deren Melde- und Mitwirkungspflichten zu beachten.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Angaben beziehen sich auf Umzugsverträge nach deutschem HGB. Bei internationalen Transporten sind Strecke, Verkehrsträger und vereinbarte Bedingungen zusätzlich zu prüfen.

KLARE ANTWORTEN

Häufige Fragen
zum Versicherungsschutz.

Die Details zu Ihrem Umzug und einer möglichen Zusatzversicherung klären wir vor Auftragserteilung.

Ist die gesetzliche Haftung dasselbe wie eine Umzugsversicherung?

Nein. Die gesetzliche Haftung regelt, wann und in welchem Umfang das Umzugsunternehmen einen Schaden ersetzen muss. Eine zusätzliche Transportversicherung schützt das Umzugsgut im vereinbarten Umfang. Welche Ereignisse, Werte und Leistungen sie umfasst, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Was bedeuten die 620 Euro pro Kubikmeter?

Nach § 451e HGB ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter des für den Auftrag benötigten Laderaums begrenzt. Bei 20 Kubikmetern sind das rechnerisch 12.400 Euro. Die Grenze ist keine automatische Entschädigung und keine pauschale Deckungszusage; Haftungsvoraussetzungen und gesetzliche Ausnahmen bleiben maßgeblich.

Werden beschädigte Möbel zum Neuwert ersetzt?

Nicht automatisch. Der gesetzliche Wertersatz orientiert sich grundsätzlich am Wert bei der Übernahme zur Beförderung; bei Beschädigungen ist die Wertminderung maßgeblich. Eine zusätzliche Versicherung kann andere Regelungen vorsehen. Ein Neuwertersatz muss ausdrücklich vereinbart sein und richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.

Was gilt für selbst gepackte Kartons?

Ein selbst gepackter Karton führt nicht pauschal zum Wegfall sämtlicher Ansprüche. Das HGB sieht aber besondere Haftungsausschlüsse für bestimmte Verpackungs- und Beförderungsrisiken vor. Entscheidend sind unter anderem die Schadensursache, die gesetzlichen Voraussetzungen und die erforderliche Sorgfalt des Umzugsunternehmens. Stimmen Sie empfindliche Inhalte und die Packarbeiten vorher mit uns ab.

Bis wann muss ich einen Umzugsschaden melden?

Bei Umzugsverträgen nach dem HGB müssen äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen. Nach der Ablieferung ist Textform erforderlich, etwa eine E-Mail. Melden Sie den Schaden möglichst sofort und beachten Sie die Hinweise zu Form, Frist und Folgen in Ihren Auftragsunterlagen.

Gilt ein zusätzlicher Schutz auch bei Lagerung oder einem Auslandsumzug?

Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Transportweg, Länder, Dauer und Art einer Lagerung müssen zum Versicherungsumfang passen. Lassen Sie vor Beginn klären, welche Abschnitte erfasst sind und ob eine separate Vereinbarung erforderlich ist. Aus einer allgemeinen Beschreibung der Umzugsversicherung ergibt sich keine automatische Deckung für jede Lagerung oder Auslandsroute.

IHR UMZUG MIT SAX

Gut vorbereitet.
Vom ersten Gespräch an.

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