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AGB – Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAX Logistik GmbH. Transparente Regeln für Umzüge, Transporte, Entrümpelung und Montage. Klar, fair und verbindlich.

1. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer (SAX Logistik GmbH / SAX Umzüge) führt den vereinbarten Möbeltransport, Umzug oder die Transportleistung gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot oder Auftrag aus. Umfang und Art der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang.

2. Zugang & Transportbedingungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zugangswege frei und ausreichend breit sind (z. B. Treppenhäuser, Flure, Türen, Zufahrten). Eventuelle behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) müssen rechtzeitig beantragt werden, sofern nicht schriftlich vereinbart ist, dass dies durch den Auftragnehmer erfolgt.

3. Demontage und Montage
Demontage- und Montagearbeiten werden nur ausgeführt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Schäden durch Vorschäden, Materialermüdung oder minderwertige Konstruktionen (z. B. Pressspan / IKEA) fallen nicht in die Haftung des Auftragnehmers.

4. Verpackung und Sicherung
Der Auftragnehmer verpackt und sichert Transportgut nach üblichen Standards. Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche Güter (z. B. Glas, Elektronik) vorab als solche zu kennzeichnen. Für selbst verpackte Umzugskartons besteht keine Haftung für deren Inhalt.

5. Haftung & Versicherung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451 ff. HGB (Transportrecht).
Die Haftung ist auf 620 € je Kubikmeter Transportgut begrenzt, sofern kein höherer Wert schriftlich erklärt wurde.
Nicht haftbar sind insbesondere:

  • Schäden durch unzureichende Verpackung durch den Kunden
  • Schäden an Pflanzen, Lampen, Aquarien, TV-Geräten ohne Originalverpackung
  • Möbel aus Pressspan, die beim Zerlegen / Aufbauen beschädigt werden
  • Schäden durch Witterung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse

Wertgegenstände wie Schmuck, Geld, Dokumente und Elektronikgeräte sind vom Auftraggeber separat abzusichern.

Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch kostenpflichtig abgeschlossen werden.

6. Entsorgung
Entsorgungsleistungen werden nur ausgeführt, wenn dies vereinbart ist. Sobald Gegenstände entsorgt wurden, erlischt jeder Anspruch auf Herausgabe.

7. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist:

  • 50% bei Beladung, Rest bei Entladung / Fertigstellung in bar oder per Überweisung.
    Bei Abrechnung über Pflegekassen / Behörden gilt:
    Der Auftraggeber haftet für nicht genehmigte Kosten oder Ablehnungen.

8. Termin und Verzögerungen
Vereinbarte Termine können aus organisatorischen Gründen +/- 60 Minuten variieren.
Bei unverschuldeter Verzögerung (Stau, Sperrungen, Personalausfall, Wetter) besteht kein Schadensersatzanspruch.

9. Kündigung / Storno
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten:

  • bis 7 Tage vorher: 30% des Auftragspreises
  • < 48 Stunden: 70% des Auftragspreises
  • < 24 Stunden oder Termin versäumt: 100% des Auftragspreises

10. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute ist Bielefeld.


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