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AGB – Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAX Logistik GmbH. Transparente Regeln für Umzüge, Transporte, Entrümpelung und Montage. Klar, fair und verbindlich.

Regelungen im Überblick

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzüge, Möbeltransporte, Montage, Verpackungsservice, Entrümpelung/Entsorgung sowie Lagerung. Damit es am Umzugstag keine Missverständnisse gibt, sind insbesondere Zugang/Tragewege, Parkmöglichkeit und Zahlung klar geregelt.

Festpreis nach Check Mehrkosten bei Abweichungen Zahlung am Umzugstag möglich Wartezeiten geregelt
Kurz & wichtig: Der vereinbarte Preis basiert auf den von Ihnen angegebenen Bedingungen (Etage/Aufzug, Laufweg, Parkmöglichkeit, Umfang). Wenn sich das vor Ort wesentlich ändert, entsteht Mehraufwand, der zusätzlich berechnet werden kann.

Wichtige Punkte (Kurzfassung)

Parken & Laufwege

Preis gilt für die kalkulierten Bedingungen. Längere Wege / kein Vorfahren = Mehraufwand möglich.

Zahlung

Leistung erfolgt nur bei gesicherter Zahlung (Bar oder Überweisungsnachweis am Umzugstag).

Wartezeiten

Wartezeit durch fehlenden Zugang, Aufzug, Parken etc. kann zusätzlich berechnet werden.

1. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer (SAX Umzüge) führt den vereinbarten Umzug/Möbeltransport/Service gemäß der Leistungsbeschreibung im Angebot oder Auftrag aus. Umfang und Art der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang.


2. Zugang, Parken, Laufwege & Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zugangs- und Transportwege frei, begehbar und ausreichend breit sind (Treppenhäuser, Flure, Türen, Zufahrten). Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Be- und Entladebereiche am Umzugstag nutzbar sind (insbesondere Park-/Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe).

  • Park-/Haltemöglichkeit: Der vereinbarte Preis (auch Festpreis) setzt voraus, dass ein Vorfahren bzw. Halten zum Be- und Entladen in objekt- bzw. eingangsnaher Entfernung möglich ist. Ist dies nicht möglich (z. B. fehlende Stellfläche, Halteverbot, Baustelle, Zufahrtsbeschränkung, Veranstaltungen), kann zusätzlicher Aufwand entstehen.
  • Laufwege/Tragewege: Verlängern sich Laufwege/Tragewege gegenüber den bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Umständen wesentlich, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich berechnet (Zeit-/Personalaufwand).
  • Halteverbotszone/Genehmigungen: Erforderliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) sind rechtzeitig zu beantragen, sofern nicht schriftlich vereinbart ist, dass dies durch den Auftragnehmer erfolgt. Gebühren/Kosten trägt der Auftraggeber.
  • Aufzug/Schlüssel/Zugang: Der Auftraggeber stellt sicher, dass Aufzüge nutzbar sind und Zugang (Schlüssel, Hausmeister, Freigaben) rechtzeitig verfügbar ist. Verzögerungen hierdurch gelten als Wartezeit (siehe Ziffer 8).
  • Richtige Angaben: Angaben zum Umfang (Möbel, Kartons, Zusatzleistungen, Etagen, Laufweg, besondere Transportbedingungen) müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Ergeben sich vor Ort Abweichungen, die den Aufwand erhöhen, kann der Mehraufwand nachberechnet oder die Leistung angepasst werden.
Hinweis: Sobald vor Ort absehbar ist, dass sich der Aufwand deutlich erhöht (z. B. längere Wege), weisen wir darauf hin.

3. Demontage und Montage

Demontage- und Montagearbeiten werden nur ausgeführt, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Vorschäden, Materialermüdung oder minderwertige Konstruktionen (z. B. Pressspan) können die Stabilität beeinflussen; hierfür besteht keine Haftung, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


4. Verpackung und Sicherung

Der Auftragnehmer verpackt und sichert Transportgut nach üblichen Standards. Empfindliche Güter (z. B. Glas, Elektronik) sind vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Für selbst verpackte Kartons besteht keine Haftung für deren Inhalt, sofern keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers vorliegt.


5. Haftung & Versicherung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Transportrecht (HGB). Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Dokumente, Datenträger) sind vom Auftraggeber separat zu sichern und nicht als Umzugsgut mitzugeben. Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch angeboten werden.


6. Entsorgung

Entsorgungsleistungen werden nur ausgeführt, wenn dies vereinbart ist. Nach erfolgter Entsorgung ist eine Rückgabe ausgeschlossen.


7. Zahlungsbedingungen / Leistung nur bei gesicherter Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Vergütung spätestens am Umzugstag fällig. Zahlung ist möglich per Barzahlung oder Überweisung.

  • Überweisung am Umzugstag / Vorabüberweisung: Am Umzugstag ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen (z. B. Überweisungsbeleg/Bankbestätigung/Onlinebanking-Bestätigung).
  • Leistungsvorbehalt: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung (insbesondere Entladung/Übergabe) bis zur gesicherten Zahlung zurückzuhalten. Wird die Zahlung trotz Aufforderung nicht nachgewiesen/geleistet, kann die Leistung unterbrochen oder abgebrochen werden. Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Wartezeit, Teilleistung) sind vom Auftraggeber zu tragen.

8. Termin, Wartezeiten & Verzögerungen

Vereinbarte Termine können aus organisatorischen Gründen in einem angemessenen Rahmen variieren. Unverschuldete Verzögerungen (z. B. Stau, Sperrungen, witterungsbedingte Einschränkungen) begründen keinen Schadensersatzanspruch.

Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. kein Zugang/Schlüssel, Aufzug nicht nutzbar, Wege nicht frei, fehlende Park-/Haltemöglichkeit, falsche/unvollständige Angaben), gelten als Warte- bzw. Mehraufwandszeit und können zusätzlich berechnet werden.


9. Stornierung / Kündigung

Bei Stornierung oder Kündigung durch den Auftraggeber fallen – abhängig vom Zeitpunkt – Stornokosten an, da Fahrzeuge und Personal verbindlich eingeplant werden und kurzfristig in der Regel nicht anderweitig disponiert werden können.

  • bis 7 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 70% des vereinbarten Gesamtpreises
  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin / Nichterscheinen / fehlender Zugang: 100% des vereinbarten Gesamtpreises

Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Besichtigung, Planung, Materialanlieferung) sowie angefallene Fremdkosten (z. B. Genehmigungen) werden unabhängig davon separat berechnet, sofern diese nicht bereits im Stornosatz enthalten sind.


10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Fragen zu den AGB?

Wenn Sie vor dem Termin etwas klären möchten (Parken, Laufwege, Montage, Packservice), melden Sie sich kurz – dann vermeiden wir Rückfragen am Umzugstag.


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