1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SAX Logistik GmbH und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
Angebote werden auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Maßgeblich sind insbesondere Möbelmenge, Kartonanzahl, Etage, Aufzug, Laufwege, Parkmöglichkeit, Entfernung, gewünschte Zusatzleistungen und Termin.
Angebotserstellung
Die Einschätzung kann anhand von Fotos, Videos, Formularangaben, Besichtigung oder schriftlichen Angaben erfolgen.
Auftragsbestätigung
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch den Kunden angenommen und von SAX Logistik GmbH bestätigt wurde.
- Unvollständige oder falsche Angaben können zu Mehrkosten führen.
- Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.
- Preisangaben gelten nur für den beschriebenen Leistungsumfang.
- Reservierungen gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch enthalten.
Transport
Möbel, Kartons, Hausrat, Geräte und vereinbarte Gegenstände werden transportiert.
Zusatzleistungen
Montage, Packservice, Entrümpelung, Lagerung oder Reinigung nur nach Vereinbarung.
Material
Kartons, Folie, Decken, Schutzmaterial oder Verpackung werden nach Absprache berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
Vor dem Termin
- richtige Start- und Zieladresse mitteilen
- Etage, Aufzug und Laufwege angeben
- Möbelmenge und Kartonanzahl realistisch mitteilen
- Fotos oder Videos auf Anfrage bereitstellen
- Parkmöglichkeit und Zugang klären
- besondere Gegenstände vorher melden
Am Termin
- Zugang zu allen Räumen sicherstellen
- Schlüssel und Ansprechpartner bereithalten
- Treppenhaus und Laufwege freihalten
- Umzugsgut transportbereit vorbereiten
- Wertgegenstände selbst sichern
- Gefahrgut und verbotene Gegenstände entfernen
5. Preise, Mehrkosten und Zahlung
Preise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preisangaben zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn netto vereinbart wurde.
6. Termine, Wartezeiten und Verzögerungen
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, Unfälle, behördliche Maßnahmen, fehlende Parkmöglichkeiten, blockierte Zugänge oder höhere Gewalt können jedoch nicht immer ausgeschlossen werden.
- Wartezeiten durch fehlenden Zugang können berechnet werden.
- Zusätzliche Laufwege können Mehraufwand verursachen.
- Fehlende Haltemöglichkeiten können zu längerer Arbeitszeit führen.
- Terminänderungen sind frühzeitig mitzuteilen.
- Bei unzumutbaren oder gefährlichen Bedingungen kann die Leistung unterbrochen werden.
7. Umzugsgut, Wertgegenstände und ausgeschlossene Gegenstände
Der Kunde ist verpflichtet, besonders empfindliche, wertvolle, gefährliche oder ungewöhnliche Gegenstände vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.
Nicht ohne besondere Vereinbarung
- Bargeld, Schmuck, Edelmetalle und Wertpapiere
- Urkunden, Dokumente und wichtige Unterlagen
- Kunst, Antiquitäten und Sammlerstücke
- hochwertige Elektronik ohne Verpackung
- Pflanzen, Tiere oder verderbliche Waren
- Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, Waffen oder illegale Gegenstände
Kunde sichert selbst
- persönliche Wertgegenstände
- Datenträger und Passwörter
- Medikamente und private Dokumente
- Schlüssel, Ausweise und Bankkarten
- besonders zerbrechliche Einzelstücke
- nicht transportgeeignete Gegenstände
8. Montage, Demontage und technische Anschlüsse
Möbelmontage umfasst nur die vereinbarten Arbeiten. Für nicht erkennbare Mängel, bereits beschädigte Möbel, fehlende Schrauben, instabile Konstruktionen oder unsachgemäß vormontierte Möbel wird keine Verantwortung übernommen, soweit der Schaden nicht durch SAX Logistik GmbH verursacht wurde.
Montagearbeiten
Schränke, Betten, Regale, Büromöbel und ähnliche Möbel werden nur nach Absprache demontiert oder montiert.
Technische Anschlüsse
Elektro-, Wasser-, Gas-, Küchen- und Bohrarbeiten erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und fachlich möglich sind.
- Wandbefestigungen erfolgen nur nach Vereinbarung.
- Für ungeeignete Wände, verdeckte Leitungen oder fehlendes Material haftet der Kunde.
- Demontierte Möbel können durch Alter, Materialermüdung oder Vorschäden instabil sein.
- Einbauküchen, Spezialmöbel und Sonderanfertigungen benötigen gesonderte Abstimmung.
9. Haftung, Schadensanzeige und Verjährung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den transportrechtlichen Regelungen, soweit diese anwendbar sind. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Kündigung, Stornierung und Terminänderung
Kündigung, Stornierung oder Terminänderung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarung. Bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Kapazitäten, Material, Anfahrten oder Organisationsaufwand können berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
Stornierung durch Kunden
Eine Stornierung ist frühzeitig mitzuteilen. Je später die Absage erfolgt, desto eher können Ausfallkosten, bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen entstehen.
Änderung des Umfangs
Ändert sich der Umfang erheblich, kann ein neues Angebot oder eine Anpassung des vereinbarten Preises erforderlich werden.
- Terminänderungen benötigen eine Bestätigung.
- Reservierte Teams und Fahrzeuge können nicht unbegrenzt freigehalten werden.
- Bei fehlendem Zugang kann der Termin als nicht durchführbar gelten.
- Bei gefährlichen Bedingungen kann die Durchführung verweigert oder unterbrochen werden.
11. Lagerung und Zwischenlagerung
Lagerung oder Zwischenlagerung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Der Kunde muss Art, Umfang, Wert, Zustand und besondere Anforderungen des Lagerguts mitteilen.
Nicht geeignet
- verderbliche Gegenstände
- Lebensmittel und offene Flüssigkeiten
- Gefahrstoffe oder brennbare Materialien
- Tiere, Pflanzen oder empfindliche Lebewesen
- illegale oder verbotene Gegenstände
Pflichten des Kunden
- Lagergut richtig angeben
- Wertgegenstände vorher entfernen
- empfindliche Gegenstände kennzeichnen
- Lagerdauer rechtzeitig abstimmen
- Änderungen schriftlich mitteilen
12. Subunternehmer, Datenschutz und Schlussbestimmungen
SAX Logistik GmbH ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
Unternehmensangaben
SAX Logistik GmbH
Diebrocker Straße 315
32051 Herford
Deutschland
Kontakt
E-Mail: service@sax-umzuege.de
Telefon: 05206 9600035
Vertretungsberechtigt
Geschäftsführer: Ertan Ayyildiz
Register / USt.-ID
Handelsregister: HRB 20638
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
USt.-ID: DE461246867