WhatsApp: 0176 84 88 53 47
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der SAX Logistik GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Umzüge, Möbeltransporte, Montagearbeiten, Verpackungsleistungen, Entrümpelungen, Lagerung, Logistikleistungen und damit verbundene Zusatzleistungen der SAX Logistik GmbH.

Stand: 2026 SAX Logistik GmbH Umzug · Transport · Montage

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SAX Logistik GmbH und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Leistungsbereiche Umzüge, Möbeltransporte, Kleintransporte, Firmenumzüge, Seniorenumzüge, Verpackungsservice, Möbelmontage, Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Lagerung und Logistikleistungen.
Kundenkreis Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Behörden, Pflegekassen, Versicherungen, Hausverwaltungen und sonstigen Auftraggebern.
Vorrang individueller Vereinbarungen Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Angebote gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.

2. Angebot, Auftrag und Vertragsschluss

Angebote werden auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Maßgeblich sind insbesondere Möbelmenge, Kartonanzahl, Etage, Aufzug, Laufwege, Parkmöglichkeit, Entfernung, gewünschte Zusatzleistungen und Termin.

Angebotserstellung

Die Einschätzung kann anhand von Fotos, Videos, Formularangaben, Besichtigung oder schriftlichen Angaben erfolgen.

Auftragsbestätigung

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch den Kunden angenommen und von SAX Logistik GmbH bestätigt wurde.

  • Unvollständige oder falsche Angaben können zu Mehrkosten führen.
  • Nachträglich gewünschte Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.
  • Preisangaben gelten nur für den beschriebenen Leistungsumfang.
  • Reservierungen gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch enthalten.

Transport

Möbel, Kartons, Hausrat, Geräte und vereinbarte Gegenstände werden transportiert.

Zusatzleistungen

Montage, Packservice, Entrümpelung, Lagerung oder Reinigung nur nach Vereinbarung.

Material

Kartons, Folie, Decken, Schutzmaterial oder Verpackung werden nach Absprache berechnet.

Nicht enthalten sind insbesondere Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel-, Bohr-, Küchen-, Sondermontage- oder Entsorgungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.

Vor dem Termin

  • richtige Start- und Zieladresse mitteilen
  • Etage, Aufzug und Laufwege angeben
  • Möbelmenge und Kartonanzahl realistisch mitteilen
  • Fotos oder Videos auf Anfrage bereitstellen
  • Parkmöglichkeit und Zugang klären
  • besondere Gegenstände vorher melden

Am Termin

  • Zugang zu allen Räumen sicherstellen
  • Schlüssel und Ansprechpartner bereithalten
  • Treppenhaus und Laufwege freihalten
  • Umzugsgut transportbereit vorbereiten
  • Wertgegenstände selbst sichern
  • Gefahrgut und verbotene Gegenstände entfernen
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Fahrten, die durch fehlende, falsche oder verspätete Angaben entstehen, können zusätzlich berechnet werden.

5. Preise, Mehrkosten und Zahlung

Preise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preisangaben zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn netto vereinbart wurde.

Festpreis Ein Festpreis gilt nur für den vereinbarten und beschriebenen Umfang. Zusätzliche Gegenstände, weitere Etagen, längere Laufwege oder Zusatzarbeiten können Mehrkosten auslösen.
Stundenabrechnung Bei Abrechnung nach Zeit werden Arbeitszeit, Fahrzeit, Wartezeit, Zusatzleistungen und Material nach Vereinbarung berechnet.
Zahlung Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Verbrauchern kann Zahlung spätestens nach Leistungserbringung verlangt werden.
Zurückbehaltung Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt. Offene Forderungen können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

6. Termine, Wartezeiten und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, Unfälle, behördliche Maßnahmen, fehlende Parkmöglichkeiten, blockierte Zugänge oder höhere Gewalt können jedoch nicht immer ausgeschlossen werden.

  • Wartezeiten durch fehlenden Zugang können berechnet werden.
  • Zusätzliche Laufwege können Mehraufwand verursachen.
  • Fehlende Haltemöglichkeiten können zu längerer Arbeitszeit führen.
  • Terminänderungen sind frühzeitig mitzuteilen.
  • Bei unzumutbaren oder gefährlichen Bedingungen kann die Leistung unterbrochen werden.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Start- und Zieladresse zugänglich sind und die Durchführung nicht durch Dritte, Baustellen, blockierte Wege oder fehlende Schlüssel verhindert wird.

7. Umzugsgut, Wertgegenstände und ausgeschlossene Gegenstände

Der Kunde ist verpflichtet, besonders empfindliche, wertvolle, gefährliche oder ungewöhnliche Gegenstände vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.

Nicht ohne besondere Vereinbarung

  • Bargeld, Schmuck, Edelmetalle und Wertpapiere
  • Urkunden, Dokumente und wichtige Unterlagen
  • Kunst, Antiquitäten und Sammlerstücke
  • hochwertige Elektronik ohne Verpackung
  • Pflanzen, Tiere oder verderbliche Waren
  • Gefahrstoffe, Flüssigkeiten, Waffen oder illegale Gegenstände

Kunde sichert selbst

  • persönliche Wertgegenstände
  • Datenträger und Passwörter
  • Medikamente und private Dokumente
  • Schlüssel, Ausweise und Bankkarten
  • besonders zerbrechliche Einzelstücke
  • nicht transportgeeignete Gegenstände
Für nicht angezeigte Sonderwerte, ungeeignet verpackte Gegenstände oder nicht transportfähiges Umzugsgut kann die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

8. Montage, Demontage und technische Anschlüsse

Möbelmontage umfasst nur die vereinbarten Arbeiten. Für nicht erkennbare Mängel, bereits beschädigte Möbel, fehlende Schrauben, instabile Konstruktionen oder unsachgemäß vormontierte Möbel wird keine Verantwortung übernommen, soweit der Schaden nicht durch SAX Logistik GmbH verursacht wurde.

Montagearbeiten

Schränke, Betten, Regale, Büromöbel und ähnliche Möbel werden nur nach Absprache demontiert oder montiert.

Technische Anschlüsse

Elektro-, Wasser-, Gas-, Küchen- und Bohrarbeiten erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und fachlich möglich sind.

  • Wandbefestigungen erfolgen nur nach Vereinbarung.
  • Für ungeeignete Wände, verdeckte Leitungen oder fehlendes Material haftet der Kunde.
  • Demontierte Möbel können durch Alter, Materialermüdung oder Vorschäden instabil sein.
  • Einbauküchen, Spezialmöbel und Sonderanfertigungen benötigen gesonderte Abstimmung.

9. Haftung, Schadensanzeige und Verjährung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den transportrechtlichen Regelungen, soweit diese anwendbar sind. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Erkennbare Schäden Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens bei Ablieferung konkret anzuzeigen und möglichst zu dokumentieren.
Nicht erkennbare Schäden Nicht sofort erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen, in Textform mitzuteilen.
Dokumentation Schäden sollten mit Fotos, Beschreibung, Datum, betroffenem Gegenstand und Angabe des Schadensortes dokumentiert werden.
Vorschäden Für bereits vorhandene Schäden, Materialermüdung, instabile Möbel, ungeeignete Verpackung oder selbst gepackte Kartons haftet SAX Logistik GmbH nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden nicht selbst zu erweitern oder ohne Abstimmung zu beseitigen, wenn dadurch eine Prüfung unmöglich wird.

10. Kündigung, Stornierung und Terminänderung

Kündigung, Stornierung oder Terminänderung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarung. Bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Kapazitäten, Material, Anfahrten oder Organisationsaufwand können berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.

Stornierung durch Kunden

Eine Stornierung ist frühzeitig mitzuteilen. Je später die Absage erfolgt, desto eher können Ausfallkosten, bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen entstehen.

Änderung des Umfangs

Ändert sich der Umfang erheblich, kann ein neues Angebot oder eine Anpassung des vereinbarten Preises erforderlich werden.

  • Terminänderungen benötigen eine Bestätigung.
  • Reservierte Teams und Fahrzeuge können nicht unbegrenzt freigehalten werden.
  • Bei fehlendem Zugang kann der Termin als nicht durchführbar gelten.
  • Bei gefährlichen Bedingungen kann die Durchführung verweigert oder unterbrochen werden.

11. Lagerung und Zwischenlagerung

Lagerung oder Zwischenlagerung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Der Kunde muss Art, Umfang, Wert, Zustand und besondere Anforderungen des Lagerguts mitteilen.

Nicht geeignet

  • verderbliche Gegenstände
  • Lebensmittel und offene Flüssigkeiten
  • Gefahrstoffe oder brennbare Materialien
  • Tiere, Pflanzen oder empfindliche Lebewesen
  • illegale oder verbotene Gegenstände

Pflichten des Kunden

  • Lagergut richtig angeben
  • Wertgegenstände vorher entfernen
  • empfindliche Gegenstände kennzeichnen
  • Lagerdauer rechtzeitig abstimmen
  • Änderungen schriftlich mitteilen
Lagerkosten, Rücklieferung, Verlängerung, Zugang zum Lagergut und Sonderwünsche werden gesondert vereinbart.

12. Subunternehmer, Datenschutz und Schlussbestimmungen

SAX Logistik GmbH ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, Partner oder Subunternehmer einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

Datenschutz Personenbezogene Daten werden zur Angebotsbearbeitung, Auftragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation und gesetzlichen Dokumentation verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Aufrechnung Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der SAX Logistik GmbH. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Unternehmensangaben

SAX Logistik GmbH

Diebrocker Straße 315
32051 Herford
Deutschland

Kontakt

E-Mail: service@sax-umzuege.de
Telefon: 05206 9600035

Vertretungsberechtigt

Geschäftsführer: Ertan Ayyildiz

Register / USt.-ID

Handelsregister: HRB 20638
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
USt.-ID: DE461246867

Kurzübersicht für Kunden

Was muss vor dem Umzug angegeben werden?
Startadresse, Zieladresse, Etage, Aufzug, Laufweg, Möbelmenge, Kartonanzahl, Termin, Parkmöglichkeit und gewünschte Zusatzleistungen.
Sind Montage und Packservice automatisch enthalten?
Nein. Montage, Packservice, Verpackungsmaterial, Entrümpelung, Lagerung und Reinigung sind Zusatzleistungen und müssen vereinbart werden.
Was passiert bei falschen Angaben?
Wenn der tatsächliche Aufwand höher ist als angegeben, können Mehrkosten entstehen, zum Beispiel durch zusätzliche Möbel, längere Laufwege, fehlenden Aufzug oder Montagearbeiten.
Wann müssen Schäden gemeldet werden?
Sichtbare Schäden sollten spätestens bei Ablieferung angezeigt werden. Nicht sofort sichtbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.
Welche Gegenstände sollte der Kunde selbst transportieren?
Bargeld, Schmuck, Dokumente, Ausweise, Bankkarten, Medikamente, Datenträger, Schlüssel und besonders wertvolle persönliche Gegenstände.
© 2026 SAX Logistik GmbH · Umzugsspedition, Möbeltransport und Lagerung.