Aktenvernichtung.
Diskret abgeholt.
Nachvollziehbar vernichtet.
Alte Akten. Volle Archive. Sensible Datenträger. Wir organisieren Abholung, abgestimmte Vernichtung und Nachweis – für Unternehmen, Praxen, Kanzleien und private Unterlagen.
05206 9600035ÜBERGABE
Schematische Darstellung des Ablaufs
Was soll vernichtet werden?
Menge und Material nennen. Den Schutzbedarf stimmen wir gemeinsam ab.
Für die Anfrage nur neutrale Außenfotos von Kartons oder Beständen verwenden. Keine Ausweise, Patientendaten oder lesbaren Akten hochladen.
Zeitraum, Zugang & Details
Akten entsorgen.
Verantwortung behalten.
Eine volle Registratur lässt sich nicht wie ein alter Schreibtisch entsorgen. Zuerst muss klar sein, welche Unterlagen freigegeben sind, wer sie übergibt und welches Sicherheitsniveau benötigt wird. Wir verbinden die logistische Abholung mit einem nachvollziehbaren Vernichtungsprozess. Sie erhalten ein Angebot zu Ihrem Bestand, nicht eine pauschale Zusage für unbekannte Daten.
Kontrolliert bis zum Abschluss.
Abholung von Ordnern, Kartons und Archiven
Vom kleinen Papierbestand bis zur Archivräumung: Geben Sie uns eine Stückzahl, eine Schätzung oder Außenaufnahmen der geschlossenen Kartons. Für die Kalkulation interessieren uns außerdem Etage, Aufzug und der Weg zum Fahrzeug. Ein komplett gefülltes Archiv mit mehreren Räumen wird anders vorbereitet als einige bereitgestellte Ordner. Auch wiederkehrenden Bedarf nehmen wir auf. Termine, Behälter und Übergabe werden vor der Abholung festgelegt.
Papier und Datenträger getrennt betrachten
Papierakten, Festplatten, SSDs, USB-Sticks und optische Datenträger haben unterschiedliche Anforderungen. Ein für Papier verwendeter Kennbuchstabe wie P-4 sagt nichts über die Eignung für eine SSD aus. Nennen Sie die Medienarten deshalb getrennt. Wir stimmen den benötigten Umgang, den Schutzbedarf und die Dokumentation ab. Die Auswahl im Formular beschreibt Ihren Bedarf; sie ist keine automatische Einstufung vertraulicher Daten.
Sicherheitsniveau statt pauschalem Siegel
Welche Stufe passt, hängt von den enthaltenen Informationen und Ihren internen Vorgaben ab. P-4 kann für vertrauliche Papierunterlagen in Betracht kommen. Für erhöhte Anforderungen ist eine gesonderte Abstimmung erforderlich. Die frühere Normenreihe DIN 66399 wird häufig weiterhin als Suchbegriff verwendet. DIN Media kennzeichnet DIN 66399-1 als zurückgezogen und empfiehlt ISO/IEC 21964-1. Entscheidend bleibt, das vereinbarte Verfahren vor dem Auftrag konkret zu benennen.
Vernichtungsnachweis für Ihre Dokumentation
Zum Auftrag gehört ein Vernichtungsnachweis beziehungsweise Protokoll. Klären Sie mit uns vorab, welche Angaben Sie dafür benötigen: etwa eine interne Bestandsbezeichnung oder eine Zuordnung zu einem Standort. So lässt sich die Dokumentation im Anschluss zu Ihren Unterlagen nehmen. Das Protokoll ersetzt nicht Ihre Entscheidung, welche Unterlagen bereits vernichtet werden dürfen. Freigaben und Aufbewahrungsanforderungen müssen im eigenen Betrieb geklärt sein.
Für Unternehmen, Praxen und Kanzleien
Bei Personalakten, Mandantenunterlagen oder Patientenakten steht die kontrollierte Übergabe im Vordergrund. Für die Anfrage reicht die Beschreibung der Datenkategorie ohne Namen einzelner Personen. Vereinbaren Sie eine verantwortliche Kontaktperson, einen zugänglichen Abholbereich und die notwendige Dokumentation. Falls verschlossene Sammelbehälter benötigt werden oder mehrere Abteilungen beteiligt sind, nehmen wir das direkt in die Planung auf.
Aktenvernichtung in Bielefeld und OWL
Wir nehmen Abholanfragen aus Bielefeld, Herford, Gütersloh, Bad Salzuflen, Detmold und dem weiteren Einsatzgebiet entgegen. Der konkrete Ablauf richtet sich nach Abholadresse und Bestand. Bei mehreren Standorten können Sie die Orte in der Nachricht nennen. Sollen zusätzlich Büromöbel abgebaut oder Räume freigemacht werden, führen wir diese Aufgaben getrennt von der Vernichtung vertraulicher Unterlagen auf.
Normhinweis: DIN Media zu DIN 66399-1 und ISO/IEC 21964-1. Vereinbarte Sicherheitsanforderungen vor dem Auftrag klären.
Was kostet eine Aktenvernichtung?
Entscheidend sind Material, Menge, Abholaufwand, Sicherheitsniveau und Behälterbedarf. Eine Ordnerzahl allein beschreibt den Aufwand noch nicht vollständig. Wir berücksichtigen die vereinbarten Transport- und Vernichtungsleistungen sowie den gewünschten Nachweis. Es gibt hier bewusst keinen ungeprüften Kilopreis.
Persönliches Angebot anfragenSo geht es weiter.
Eine klare Abstimmung vor dem Termin. Ein Ablauf, der zu Ihrem Vorhaben passt.
Bestand nennen
Papier, Ordner und Datenträger getrennt beschreiben.
Ablauf abstimmen
Freigabe, Schutzbedarf, Behälter und Abholung klären.
Abholung organisieren
Übergabe und Transport im vereinbarten Umfang.
Nachweis erhalten
Dokumentation der durchgeführten Vernichtung.
Vor der Abholung geklärt.
Markieren Sie, was Sie bereits geklärt haben.
0 von 4 geklärtIhr Ort. Unser nächster Einsatz.
Wir kommen zu Ihnen. Wählen Sie Ihren Ort für die Anfrage oder tragen Sie ihn direkt im Formular ein.
Gut zu wissen.
Vor dem ersten Schritt.
Noch etwas offen? Schreiben Sie uns Ihr Anliegen direkt.
Nachricht schreibenKann ich nur einige Ordner abholen lassen?+
Ja. Geben Sie die ungefähre Anzahl, den Ort und die Zugangsbedingungen an. Auch kleine Bestände können Sie anfragen; das Angebot berücksichtigt den tatsächlichen Abhol- und Vernichtungsaufwand.
Welche Fotos helfen bei der Anfrage?+
Außenaufnahmen von geschlossenen Kartons, dem Archivraum oder neutralen Ordnerbeständen. Namen und vertrauliche Inhalte sollten nicht lesbar sein. Bitte keine Aktenseiten, Ausweise oder Patientendaten hochladen.
Kann ich einen wiederkehrenden Abholbedarf melden?+
Ja. Wählen Sie regelmäßigen Bedarf und beschreiben Sie die ungefähre Menge sowie den gewünschten Rhythmus. Die Intervalle und Behälter stimmen wir mit Ihnen ab.
Was bedeutet P-4?+
P steht für Papier. Die Zahl bezeichnet eine Sicherheitsstufe. Ob P-4 für Ihre Unterlagen angemessen ist, wird anhand des Schutzbedarfs geklärt. Für digitale Datenträger gelten andere Materialkategorien.
Ist ein Vernichtungsnachweis enthalten?+
Sie erhalten einen Vernichtungsnachweis beziehungsweise ein Protokoll. Besondere Anforderungen an die Zuordnung oder Dokumentation nennen Sie bitte schon bei der Anfrage.
Muss ich Ordner vorher ausleeren?+
Bitte beschreiben Sie, wie der Bestand vorliegt. Ob Ordner, Hüllen oder andere Materialien vorher getrennt werden müssen, stimmen wir für den konkreten Auftrag ab. Packen Sie nicht unnötig vertrauliche Unterlagen aus.
Können Festplatten und SSDs gemeinsam mit Papier abgeholt werden?+
Sie können beide Bestände in einer Anfrage nennen. Art und Menge der Datenträger werden gesondert aufgenommen und das passende Verfahren wird abgestimmt. Papier und digitale Medien sind keine einheitliche Materialklasse.
Übernehmen Sie auch die Räumung eines Archivs?+
Ja. Nennen Sie neben den Akten auch Regale, Möbel und Restbestände. Die vertrauliche Vernichtung und die übrige Räumung werden getrennt geplant.
Wie wird der Termin festgelegt?+
Nach Klärung von Bestand, Zugängen und Verfahren stimmen wir ein Abholfenster ab. Eine abgesendete Anfrage reserviert noch keinen Termin.
