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SAX JOURNAL

Werden Umzugskosten von der Pflegekasse übernommen?

Ja, die Pflegekasse kann einen geeigneten Umzug bezuschussen. Entscheidend ist, ob der Wohnungswechsel die häusliche Pflege ermöglicht, spürbar erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person verbessert. Dafür kommt ein Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 Euro infrage. Eine vollständige Übernahme jeder Umzugsrechnung ist damit nicht verbunden.

Passt der Wohnungswechsel zur Pflegesituation?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Beschreiben Sie außerdem konkret, welche Schwierigkeiten die bisherige Wohnung verursacht und was sich am neuen Wohnort verbessert. Beispielsweise kann eine geeignete Erdgeschosswohnung den Alltag erleichtern, wenn Treppen den Zugang zur bisherigen Wohnung behindern.

Die neue Wohnung muss zum individuellen Pflegebedarf passen. Ein günstigerer Mietpreis, ein höheres Alter oder kürzere Wege allein reichen als Begründung nicht aus. Für den Umzug in ein Pflegeheim ist dieser Zuschuss zur häuslichen Wohnumfeldverbesserung nicht vorgesehen.

Wie viel kann die Pflegekasse zahlen?

Der Höchstbetrag beträgt 4.180 Euro je förderfähiger Maßnahme. Maßgeblich sind die anerkannten, tatsächlich entstehenden Kosten. Werden im Zusammenhang mit dem Umzug auch pflegegerechte Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich, entsteht daraus nicht automatisch ein zweites Budget. Lassen Sie Umzug und notwendige Anpassungen gemeinsam prüfen und klären Sie einen möglichen Eigenanteil vorab.

Diese Angaben erleichtern die Prüfung

  • Pflegesituation: Pflegegrad sowie eine verständliche Beschreibung der bisherigen Wohnprobleme.
  • Neue Wohnung: Angaben zu Zugang, Stufen, Etage und den Verbesserungen für Alltag und Pflege.
  • Kostenvoranschlag: Geplante Umzugsleistungen mit nachvollziehbaren Kosten, ausgestellt auf die pflegebedürftige Person.
  • Vorhandene Empfehlungen: Beispielsweise Hinweise aus der Pflegeberatung oder dem Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Ein ärztliches Attest ist keine pauschale Pflicht für jeden Antrag auf Wohnumfeldverbesserung. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Nachweise sie für Ihren konkreten Umzug benötigt. Liegt bereits eine ärztliche oder pflegefachliche Empfehlung vor, können Sie diese ergänzend einreichen.

Vom Angebot zur Durchführung

  1. Kontaktieren Sie die Pflegekasse und besprechen Sie den geplanten Wohnungswechsel.
  2. Holen Sie ein Angebot ein, das Transport, gewünschte Verpackung und notwendige Möbelarbeiten einzeln nachvollziehbar beschreibt.
  3. Reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig vor der Beauftragung ein. Warten Sie für eine verlässliche Kostenplanung die schriftliche Entscheidung ab.
  4. Gleichen Sie den bewilligten Umfang mit dem Angebot ab und bewahren Sie Rechnung sowie weitere angeforderte Belege auf.

Kostenvoranschlag für Ihren Pflegekassen-Antrag

SAX Umzüge erstellt ein Angebot anhand der beiden Adressen, Zugänge, Möbel und gewünschten Unterstützung. Welche Positionen anerkannt werden, entscheidet Ihre Pflegekasse. Senden Sie uns die Eckdaten über unsere Kontaktseite. Informationen zur praktischen Begleitung finden Sie beim Seniorenumzug.

Fachliche Grundlagen, geprüft am 27.10.2026: Bundesgesundheitsministerium: Wohnungsanpassung; TK: förderfähige Maßnahmen und Umzüge; TK: Voraussetzungen und Nachweise; AOK: Umfang des Zuschusses.